Bauleitplanung
Öffentliche Auslegung
Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht zwei Stufen für die Beteiligung der Öffentlichkeit in Bauleitplanverfahren (Flächennutzungs-und Bebauungsplan) vor.
2. Stufe
Öffentliche Auslegung der Planung mit Gelegenheit zur Äußerung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Hat der Bauleitplan einen in sich stimmigen Planungsstand erreicht, wird er dem Stadtrat zur Entscheidung über die öffentliche Auslegung vorgelegt. Findet der Plan die Billigung des Stadtrates kann die zweite Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen.
Die öffentliche Auslegung wird mindestens eine Woche vor Beginn im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) bekannt gegeben. Der Plan liegt in der Regel für einen Monat im Foyer der Scheibe A in Neustadt, Neustädter Passage 18, 06122 Halle (Saale) zur Einsicht aus.
In dieser Zeit können Stellungnahmen zu den Bauleitplänen abgegeben werden. Dies ist nur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich.
Die Abgabe einer Stellungnahme auf elektonischem Weg ist aus formal-rechtlichen Gründen nicht möglich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, ein auf der Seite des Entwurfs des jeweiligen Bauleitplanes hinterlegtes pdf-Dokument auszufüllen und an die Stadtverwaltung zu senden.
Momentan ist kein Bebauungsplanverfahren in der öffentlichen Beteiligung.