zur Startseite
Seite durchblättern:
Seite 7 / 7

Rechtsverbindliche Bebauungspläne

Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen. Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsgesetz) fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. Der Bebauungsplan wird in der Regel nur für einen Teil des Gemeindegebietes, etwa eine Gruppe von Grundstücken oder einen Stadtteil, aufgestellt. In der Regel besteht der Plan aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B). Ein Bebauungsplan kann aber beispielsweise auch nur aus einem textlichen Teil mit Begründung bestehen. Nicht Teil der Satzung, aber im Rahmen des Verfahrens zwingend erforderlich ist eine Begründung, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt und in die Festsetzungen erläutert werden müssen. Teil der Begründung ist auch der Umweltbericht.

Eine Sonderform des Bebauungsplans ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB, der aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan zu entwickeln ist.

Der Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet, entwickelt werden.

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht aller rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Halle (Saale). Sowohl in der numerisch geordneten Gesamtübersicht, als auch in den nach Stadtbezirken gegliederten Teilübersicheten finden Sie Informationen zur Lage des Bebauungsplanes, die Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und erhalten Einblick in die Begründung zum jeweiligen Bebauungsplan.

Übersicht aller rechtsverbindlichen Bebauungspläne 

 

Rechtsverbindliche Bebauungspläne im Stadtbezirk Mitte

Rechtsverbindliche Bebauungspläne im Stadtbezirk Nord

Rechtsverbindliche Bebauungspläne im Stadtbezirk Ost

Rechtsverbindliche Bebauungspläne im Stadtbezirk Süd

Rechtsverbindliche Bebauungspläne im Stadtbezirk West

 

Wegweiser

Fachbereich Städtebau und Bauordnung

Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Postanschrift

Stadt Halle (Saale)
Fachbereich Städtebau und Bauordnung
06100 Halle (Saale)

Abteilung Stadtplanung

Ansprechpartnerin

Frau Georg

0345 221-6251

Sekretariat

0345 221-4151

0345 221-4893

E-Mail

Sprechzeiten

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

sowie nach vorheriger Vereinbarung

Wichtige Links