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Rechtskräftige Bebauungspläne

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Rechtskräftige Bebauungspläne / Stadtbezirk Ost

Bebauungsplan Nr. 5.1 - Gewerbegebiet Rosenfelder Straße

Wegweiser

Lage

Rosenfelder Straße

zum Stadtplan

Kontaktinformationen

Fachbereich Städtebau und Bauordnung

Herr Dr. Wagner

Telefon: 0345 221-4737

Faxnummer: 0345 221-4893

E-Mail: reinhard.wagner@halle.de

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Ausschnitt aus dem Amtlichen Stadtplan Stadt Halle (Saale), Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung

Das Plangebiet befindet sich an der Rosenfelder Straße im Stadtviertel Dautzsch. Es sind Gewerbegebiete gemäß § 8 BauNVO sowie Grünflächen festgesetzt.


Weitere Informationen

 

Wichtige Nutzungshinweise

Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.

Für rechtsverbindliche Zwecke wird der Erwerb eines beglaubigten Bebauungsplanauszuges im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung, Neustädter Passage 18, Frau Albrecht, Telefon: 0345 221-4171 empfohlen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.

Inkrafttreten

Der Bebauungsplan ist am 15. April 1999 in Kraft getreten.