Bebauungspläne
Rechtskräftige Bebauungspläne
Rechtskräftige Bebauungspläne / Stadtbezirk Ost
Bebauungsplan Nr. 8.3 - Wohnbebauung Halle-Büschdorf, Franz-Maye-Straße
Wegweiser
Lage
Franz-Maye-StraßeKontaktinformationen
Fachbereich Städtebau und Bauordnung
Frau Breitenborn
Telefon: 0345 221-4755
Faxnummer: 0345 221-4893
E-Mail: elke.breitenborn@halle.de
Ausschnitt aus dem Amtlichen Stadtplan Stadt Halle (Saale), Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung
Das Plangebiet befindet sich zwischen Friedhofstraße und Franz-Maye-Straße im Stadtviertel Büschdorf. Es sind Allgemeine Wohngebiete gemäß § 4 BauNVO, Flächen für den Gemeinbedarf sowie Verkehrsflächen und Grünflächen festgesetzt.
Der Bebauungsplan Nr. 8.3 hat zwei Änderungen erfahren.
Weitere Informationen
- Bebauungsplan (Satzung) (PDF | 4,65 MB)
- Begründung (PDF | 6,28 MB)
- Bebauungsplan (Satzung) 1. Änderung (PDF | 4,40 MB)
- Begründung 1. Änderung (PDF | 2,95 MB)
Der Bebauungsplan Nr. 8.3, 1. Änderung trifft in seinem Geltungsbereich zusätzliche Festsetzungen zu dem Bebauungsplan Nr. 8.3. In diesem Bereich gelten beide Bebauungspläne.
- Bebauungsplan (Satzung) 2. Änderung (PDF | 4,72 MB)
- Begründung 2. Änderung (PDF | 2,33 MB)
Der Bebauungsplan Nr. 8.3, 2. Änderung trifft in seinem Geltungsbereich zusätzliche Festsetzungen zu dem Bebauungsplan Nr. 8.3. In diesem Bereich gelten beide Bebauungspläne.
Wichtige Nutzungshinweise
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.
Für rechtsverbindliche Zwecke wird der Erwerb eines beglaubigten Bebauungsplanauszuges im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung, Neustädter Passage 18, Frau Albrecht, Telefon: 0345 221-4171 empfohlen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.
Inkrafttreten
Der Bebauungsplan ist am 06. Oktober 1995 in Kraft getreten.
Die 1. Änderung ist am 24. Januar 1997 in Kraft getreten.
Die 2. Änderung ist am 05. August 1999 in Kraft getreten.