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Planfeststellungs­verfahren

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Planfeststellungsverfahren

Für das Planfeststellungsverfahren ist ein Anhörungsverfahren mit Erörterung der Hinweise und Einwendungen aller öffentlichen und privaten Betroffenen, Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände durchzuführen. Auf der Grundlage der Erörterung erarbeitet die Anhörungsbehörde die Stellungnahme zur Anhörung als Grundlage für die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses. Die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses umfasst die Prüfung und Abwägung der genehmigungsrelevanten Planungsunterlagen zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anhörung sowie der vorliegenden und zu berücksichtigenden Stellungnahmen und Einwendungen. Im Rahmen der Konzentrationswirkung der Planfeststellung sind die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, ggf. mit Nebenbestimmungen, zu erteilen.

 

Planfeststellung - Öffentliche Auslegung

Momentan befindet sich kein Verfahren in der öffentlichen Beteiligung 

 

 

Planfeststellung - Erörterungstermin 

Momentan befindet sich kein Verfahren in der öffentlichen Beteiligung

 

 

Planfeststellung - Feststellungsbeschluss

Momentan befindet sich kein Verfahren in der öffentlichen Beteiligung

 

 

Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 UVPG 

Momentan befindet sich kein Verfahren in der öffentlichen Beteiligung 

 

 

 

Wegweiser

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Referat Planungs- und Umweltrecht
06100 Halle (Saale)

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0345 221-6252

0345 221-4148

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Fachbereich Mobilität

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06122 Halle(Saale)

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Stadt Halle (Saale)
Fachbereich Mobilität
06100 Halle (Saale)
 

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Herr Roesler

0345 221-6262

0345 221-4859

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