Planfeststellungsverfahren
Planfeststellungsverfahren
Für das Planfeststellungsverfahren ist ein Anhörungsverfahren mit Erörterung der Hinweise und Einwendungen aller öffentlichen und privaten Betroffenen, Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände durchzuführen. Auf der Grundlage der Erörterung erarbeitet die Anhörungsbehörde die Stellungnahme zur Anhörung als Grundlage für die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses. Die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses umfasst die Prüfung und Abwägung der genehmigungsrelevanten Planungsunterlagen zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anhörung sowie der vorliegenden und zu berücksichtigenden Stellungnahmen und Einwendungen. Im Rahmen der Konzentrationswirkung der Planfeststellung sind die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, ggf. mit Nebenbestimmungen, zu erteilen.
Planfeststellung - Öffentliche Auslegung
Momentan befindet sich kein Verfahren in der öffentlichen Beteiligung
Planfeststellung - Erörterungstermin
Momentan befindet sich kein Verfahren in der öffentlichen Beteiligung
Planfeststellung - Feststellungsbeschluss
Momentan befindet sich kein Verfahren in der öffentlichen Beteiligung
Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 UVPG
Momentan befindet sich kein Verfahren in der öffentlichen Beteiligung