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Entwicklungssatzungen (§ 165 BauGB)

Mit städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden. Die Gemeinde beschließt die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs als Satzung (Entwicklungssatzung).

Rechtsverbindliche Entwicklungssatzungen

Entwicklungssatzung "Heide-Süd"

 

Wichtige Nutzungshinweise

Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.

Sie haben die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadterneuerung/Förderung/Finanzen, Neustädter Passage 18, 17. Etage beraten zu lassen.

 

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