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Sanierungssatzungen (§ 142 BauGB)

 

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind im Baugesetzbuch unter §§ 136 bis 164 b geregelt. Die Ausweisung dient der Behebung vorhandener städtebaulicher Missstände und soll grundsätzlich

  • zur Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes beitragen,
  • die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten unterstützen und fördern,
  • die Siedlungsstruktur den Erfordernissen des Umweltschutzes, den Anforderungen an gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bevölkerung und der Bevölkerungsentwicklung anpassen,
  • die vorhandenen Ortsteile erhalten, erneuern und fortentwickeln, die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbilds verbessern und den Erfordernissen des Denkmalschutzes Rechnung tragen. 

Rechtsverbindliche Sanierungssatzungen

Sanierungssatzung Nr. 1 "Historischer Altstadtkern"

Der Stadtrat hat am 30.09.2020 beschlossen, den Durchführungszeitraum der rechtskräftigen Sanierungssatzung „Historischer Altstadtkern“ bis zum 31.12.2026 zu verlängern (Beschluss-Nr. VII/2020/01362).

Informationen zu Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet 

Informationen zum Sanierungsgebiet "Historischer Altstadtkern"

 

Sanierungssatzung Nr. 2 "Altindustriestandorte Merseburger Straße mit dem Gründerzeitviertel südliche Vorstadt"

 

Sanierungssatzung Nr. 3 "Stadtteilzentrum Neustadt"

 

Sanierungssatzung Nr. 4 "Medizinerviertel"

 

Wichtige Nutzungshinweise

Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.

Sie haben die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadterneuerung/Förderung/Finanzen, Neustädter Passage 18, 17. Etage beraten zu lassen.

 

Wegweiser

Fachbereich Städtebau und Bauordnung

Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)

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Postanschrift

Stadt Halle (Saale)
Fachbereich Städtebau und Bauordnung
06100 Halle (Saale)

Ansprechpartner

Abteilung Stadterneuerung / Förderung

Frau Lütgert

0345 221-4892

0345 221-4869

E-Mail

Frau Hellmann

0345 221-4756

0345 221-4869

E-Mail

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Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

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