Sanierungssatzungen (§ 142 BauGB)
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind im Baugesetzbuch unter §§ 136 bis 164 b geregelt. Die Ausweisung dient der Behebung vorhandener städtebaulicher Missstände und soll grundsätzlich
- zur Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes beitragen,
- die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten unterstützen und fördern,
- die Siedlungsstruktur den Erfordernissen des Umweltschutzes, den Anforderungen an gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bevölkerung und der Bevölkerungsentwicklung anpassen,
- die vorhandenen Ortsteile erhalten, erneuern und fortentwickeln, die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbilds verbessern und den Erfordernissen des Denkmalschutzes Rechnung tragen.
Rechtsverbindliche Sanierungssatzungen
Sanierungssatzung Nr. 1 "Historischer Altstadtkern"
- Satzung (PDF | 759 KB)
- Beschluss zur Konkretisierung der Sanierungsziele (PDF | 21 KB)
- Sanierungsziele (PDF | 134 KB)
- Bürgerinformation zum Verfahren (PDF | 120 KB)
- Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung (PDF | 77 KB)
Informationen zu Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet
Sanierungssatzung Nr. 2 "Altindustriestandorte Merseburger Straße mit dem Gründerzeitviertel südliche Vorstadt"
- Satzung, Geltungsbereich, Sanierungsziele (PDF | 176 KB)
- Bürgerinformation zum Verfahren (PDF | 280 KB)
- Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung (PDF | 117 KB)
Sanierungssatzung Nr. 3 "Stadtteilzentrum Neustadt"
- Satzung (PDF | 1,86 MB)
- Sanierungsziele (PDF | 12 KB)
- Bürgerinformation zum Verfahren (PDF | 275 KB)
- Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung (PDF | 118 KB)
Sanierungssatzung Nr. 4 "Medizinerviertel"
- Satzung (PDF | 3,02 MB)
- Sanierungsziele (PDF | 236 KB)
- Bürgerinformation zum Verfahren (PDF | 269 KB)
- Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung (PDF | 121 KB)
Wichtige Nutzungshinweise
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.
Sie haben die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Planen, Abteilung Sanierungen, Hansering 15, 4. Etage beraten zu lassen.