Altstadtliefern
Lieferverkehrsregelungen in der Altstadt
Die Befahrung der Altstadt durch den Lieferverkehr ist bislang je nach Straße zu unterschiedlichen Zeiten zulässig. In der Leipziger Straße und auf dem Marktplatz gibt es zwei Zeitfenster - morgens und abends (siehe Anlage 1).
Die Verkehrskonzeption Altstadt sieht vor, dass die Einfahrt in die Altstadt insgesamt für den Lieferverkehr nur zu bestimmten Zeiten zulässig sein soll. Mit einer solchen Regelung können Bewegungsfreiheit und Aufenthaltsqualität für Besucher, Kunden und Bewohner in der fußverkehrsintensiven Tageszeit auch abseits der Fußgängerzonen gestärkt werden. Zudem sollen die Lieferverkehrszeiten von Montag bis Samstag innerhalb des Altstadtrings weitgehend einheitlich sein. Das führt zu einer besseren Merkbarkeit und verringert den Beschilderungsaufwand.
In Vorbereitung der geplanten Änderung wurden die Fußgängerströme an Werktagen erfasst (siehe Anlage 2). Dabei konnten konfliktarme Zeitspannen ermittelt werden, in denen die Belieferung der Gewerbetreibenden gebündelt stattfinden kann und soll. Sie liegen
- zwischen 6:00 und 11:00 bzw. 11:30 Uhr am Morgen und
- zwischen 18:00 bzw. 18:30 und 22:00 Uhr am Abend.
Trotz der angestrebten Einheitlichkeit werden für einige Straßen und Plätze in der Altstadt abweichende Regelungen sinnvoll sein. Für Kleine Ulrich- und Sternstraße soll die Lieferverkehrszeit wegen der vorherrschenden Gastronomie weiterhin auf den Vormittag begrenzt sein. Ebenso ist die Befahrung der Westseite des Marktplatzes und der Straßenverbindung vom/zum Hallorenring für den Abbau der Wochenmarktstände am Samstagnachmittag notwendig. In der Leipziger Straße ist das Fußgängeraufkommen während der allgemeinen Ladenöffnung so stark, dass der Zeitraum 10-19 Uhr vollständig von Liefervorgängen freigehalten werden soll (siehe Anlage 3a/b).
In den Fußgängerzonen Leipziger Straße und Marktplatz werden die Lieferzeiten nach wie vor für alle Lieferfahrzeuge gelten; in den Kfz-befahrenen Straßen nur für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t (künftig 12 t). Schwerere Lkw dürfen weiterhin, unabhängig von der Uhrzeit, nur mit Ausnahmegenehmigung einfahren. Lieferfahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht unterliegen keiner Beschränkung.
Alle Hinweise von Händlern, Gastronomen, Spediteuren, Bürgern und Interessengruppen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung bis 10.04.16 wurden ausgewertet (siehe Abwägungsprotokoll). Im Ergebnis wird die Planung wie folgt präzisiert und geändert:
- Lieferzeiten morgens von 6.00 Uhr bis 11.30 Uhr (statt 11.00 Uhr) und abends von 18.00 Uhr (statt 18.30 Uhr) bis 22.00 Uhr
- Brunoswarte und Zenkerstraße weiterhin ohne Zeitbegrenzung (siehe Anlage 3a/b)
- zusätzliche Zufahrt zu Leipziger Straße und Marktplatz-Ostseite via Gustav-Anlauf-Straße
- Anhebung des Tonnagelimits von 7,5 t auf 12 t zulässiges Gesamtgewicht
Über die verkehrszeichenkonkrete Anordnung der neuen Regelungen wurde abschließend in einer Anhörung gemäß Straßenverkehrsordnung entschieden. In den nächsten Wochen werden die Verkehrszeichen montiert, sodass die Neuregelungen voraussichtlich Ende März 2017 wirksam werden.
- Protokoll der Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF | 235 KB)
- Anlage 1: Karte der bis Anfang 2017 gültigen Lieferzeiten in der Altstadt (PDF | 2,68 MB)
- Anlage 2: Tagesganglinien des Fußgängerverkehrs in der Altstadt (PDF | 39 KB)
- Anlage 3a: Karte der ab Frühjahr 2017 gültigen Lieferzeiten in der Altstadt (PDF | 2,70 MB)
- Anlage 3b: Karte der ab Frühjahr 2017 gültigen Lieferzeiten in der Altstadt mit Straßennamen (PDF | 2,90 MB)