Landschaftsrahmenplan 2013
Biotopverbundplanung auf überörtlicher Ebene
Die Planung des Biotopverbundsystems erfolgte auf Kreisebene im Maßstab 1:50.000. Sie ist damit eine überörtliche Rahmenplanung, die im Vorfeld einer raumordnerischen Abwägung die naturschutzfachlich bedeutsamen Flächen ausweist. Nach ihrer Biotop- und Artenausstattung lassen sich überregional, regional und örtlich bedeutsame Biotopverbundeinheiten unterscheiden. Diese werden in den meisten Fällen aus mosaikartigen Komplexen mehrerer verschiedener Biotoptypen gebildet (Biotopverbundflächen), wobei in den einzelnen Landschaftsräumen unterschiedliche Biotoptypen charakteristisch hervortreten.
Die Benennung der überörtlichen Biotopverbundeinheiten lehnt sich an ihre charakteristischen Biotoptypen und Landschaftselemente an (vgl. 7). Überregional bedeutsame Biotopverbundeinheiten sind Schwerpunktbereiche und Hauptverbundachsen von europäischer oder landesweiter Bedeutung, wie z. B. Flussläufe, Feuchtgebiete, größere zusammenhängende und naturnahe Waldgebiete usw. Diese bilden die wesentlichen Kernflächen des Biotopverbundes, die auf Karte (8) und in der Bestandskarte weiter differenziert dargestellt sind. Hier finden sich in der Regel auch die Natura-2000-Gebiete, NSG und eine Vielzahl der geschützten Biotope wieder.
Die Kernflächen weisen einen unterschiedlichen Handlungsbedarf auf (verschiedene Grüntöne, vgl. ÖVS LSA, 2000). Es wird unterschieden zwischen:
- Kernflächen für die ungestörte natürliche Entwicklung (z. B. Totalreservate, forstnutzungsfreie Altholzinseln, Gewässer mit Prozessschutzbereichen),
- Kernflächen mit Fortführung der Nutzung bzw. der Pflege im bisherigem Umfang,
- Kernflächen mit Notwendigkeit zur Aufnahme von Pflegemaßnahmen (Flächen mit Defiziten, z. B. stark verbuschte Magerrasen, überalterte Streuobstwiesen, Waldflächen mit ungenügendem Altholzanteil).
Weitere Hinweise zum Handlungsbedarf sind den Kurzbeschreibungen der Biotopverbundflächen zu entnehmen.
Die Entwicklungsflächen des Biotopverbundes unterliegen gegenwärtig einer meist intensiven Nutzung. Sie lassen sich aber aufgrund ihres standörtlichen Potentials zu künftig wertvollen Kernflächen entwickeln, oder sie sind als Verbindungs- und Pufferflächen zur Aufwertung und Abrundung der Kernflächen erforderlich. Auch für die Entwicklungsflächen werden Hinweise zum Handlungsbedarf gegeben. Hierbei wird unterschieden zwischen:
- Entwicklungsflächen, auf denen Maßnahmen im Rahmen der gegenwärtigen Nutzungsart empfohlen werden, (grüne Schraffur, z.B. Umwandlung von Nadelholzforsten in Mischwälder, Entwicklung von Altholzinseln in vorhandenen Waldbeständen oder Extensivierung der Grünlandnutzung),
- Entwicklungsflächen, auf denen die Umwandlung der gegenwärtigen Nutzungsart empfohlen wird, deren wirtschaftliche Nutzung jedoch möglich bleibt (gelbe Schraffur, z.B. Umwandlung von Acker in Grünland in Überschwemmungsbereichen oder Waldmehrung).
In der Kreisfreien Stadt Halle (Saale) sind vier überregional bedeutsame und fünf regional bedeutsame Verbundeinheiten (vgl. Tab. 11) vorhanden, welche unter Kapitel 6.1.1.7 benannt und auf zwölf Seiten charakterisiert werden. Die Auszüge zu den beschriebenen Verbundeinheiten (Punkt 2.1 bis 2.3) sind dem Erläuterungsbericht „Ökologisches Verbundsystem des Landes Sachsen-Anhalt – Planung von Biotopverbundsystemen im Saalkreis und in der kreisfreien Stadt Halle/Saale (Stand: März 2000) entnommen.
Quelle: alle Texte der 1. Teilfortschreibung des Landschaftsrahmenplanes sind zum größten Teil dem Gesamtwerk von RANA Büro für Ökologie und Naturschutz, Frank Meyer, entnommen.