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Schutzgebietskonzeption im Landschaftsrahmenplan (Karte 6, Auszug)

Die Gesamtabdeckung der Stadt Halle (Saale) mit bereits festgesetzten Schutzgebieten beträgt etwa 4.182 ha, dies entspricht ca. 31 % der Fläche des Stadtgebietes. Mit zusammen 3.635 ha (26,81 %) sind hieran insbesondere die Anteile des Gebietes an den Großschutzgebieten „Naturpark Unteres Saaletal“ und EU-SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ beteiligt. In diesen sind weitere kleinflächigere Schutzgebiete verschiedenster Kategorien gelegen.

Die Schutzgebietskulisse hat sich seit der Erstellung der Erstfassung des Landschaftsrahmenplanes stark geändert, sowohl den Bestand als auch die Planung betreffend. In der Teilfortschreibung des Landschaftsrahmenplanes werden alle Schutzgebiete und -objekte steckbriefartig vorgestellt. Eine Übersicht der Lage aller Schutzgebiete wird in den Originalkarten 5 und 6 im Anhang des LRP dargestellt.

An dieser Stelle wird zwecks Übersichtlichkeit auf die Darstellung des Naturparks und der FFH-Gebiete verzichtet. Diese Gebiete werden ebenso wie die ökologisch wertvollen und gefährdeten Biotope im Thema „Aktuelle Schutzgebiete“ genauer vorgestellt.

Die angeführten Flächenangaben der festgesetzten Schutzgebiete (FFH, SPA, NSG, LSG, NP) basieren auf den aktuellen GIS-Daten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU, Stand 31.12.2010) und wurden ohne Grenzveränderungen nachrichtlich übernommen. Die Objekte der anderen Schutzgebietskategorien (GLB, FND) wurden vom Fachbereich Umwelt der Stadt Halle (Saale) aus dem Jahr 2010/11 übernommen und hinsichtlich ihres Grenzverlaufes überprüft sowie gegebenenfalls auf Grundlage des aktuellen Luftbildes aus dem Jahr 2010 neu abgegrenzt. Durch neue Digitalisierungsmöglichkeiten können Diskrepanzen der Größenangaben laut GIS mit denen gemäß der jeweils geltenden Verordnung auftreten.

Naturschutzgebiete (NSG) und Landschaftsschutzgebiete (LSG) (Kapitel 6.1.1.1 und 6.1.1.2)

Bis zur Politischen Wende 1990 wies die Stadt Halle lediglich ein Naturschutzgebiet auf – das waldgeprägte NSG „Bischofswiese“ in der Dölauer Heide. In den 1990er Jahren fanden seitens der Oberen Naturschutzbehörde umfangreiche Unterschutzstellungs-Aktivitäten statt, so dass sich heute auf einer Gesamtfläche von 1.067 ha (= 7,87 % der Stadtfläche) neun festgesetzte Naturschutzgebiete (NSG) befinden. Auch die im Plangebiet (PG) festgesetzten zwei Landschaftsschutzgebiete (LSG) bestanden bereits vor 1990.

Naturdenkmale (FND/NDF/ND) (Kapitel 6.1.1.4)

Von den ursprünglich 16 auf einer Fläche von 50,30 ha ausgewiesenen FND/NDF wird nachfolgend vorgeschlagen, 6 FND/NDF auf einer Gesamtfläche von 21,96 ha im Bestand zu belassen und zu übernehmen (teilweise nach Aktualisierung). Für den überwiegenden Teil ist vorgesehen, dass sie entweder gänzlich aufgehoben werden (weil sie in neu ausgewiesene NSG oder LSG integriert werden) bzw. in eine andere Schutzgebietskategorie überführt werden. Des Weiteren umfasst das Plangebiet 18 Naturdenkmale.

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) (Kapitel 6.1.1.5)

Im Stadtgebiet wurden 1994/95 elf bis dahin einstweilig sichergestellte Geschützte Landschaftsbestandteile endgültig unter Schutz gestellt (Tab. 10). Zusätzlich werden weitere sechs Gebiete mit einer Gesamtfläche von 175,35 ha für die Ausweisung als GLB vorgeschlagen.

Geschützte Parkanlagen (Kapitel 6.1.1.9) 

Für die zwei im Stadtgebiet von Halle (Saale) existierenden, nach Landeskulturgesetz der DDR vom 14. Mai 1970 ausgewiesenen Geschützten Parks „Passendorfer Gutspark“ und „Gimritzer Park“ besteht der Schutzstatus fort. Sie entsprechen inhaltlich den Geschützen Landschaftsbestandteilen.

Spezieller floristischer Artenschutz (Kapitel 6.1.2.1) 

Im Stadtgebiet von Halle existieren zahlreiche „Hotspots“ der floristischen Artenvielfalt, die sich jedoch zum überwiegenden Teil in Naturschutzgebieten befinden, die zudem noch mit einem FFH-Gebietsstatus überlagert sind. Hier bestehen also besondere Verpflichtungen, diese Flächen in einem Optimalzustand zu erhalten oder einen solchen wiederherzustellen.
Für die in Tabelle 16 dargestellten Kleinflächen sollten vornehmlich floristisch ausgerichtete Pflegemaßnahmen oder Nutzungsregelungen umgesetzt werden, ohne diese Flächen hoheitlich zu sichern. Es wird empfohlen, diese noch einmal aktualisierend zu inventarisieren und stark vereinfachte Pflegekonzepte aufzustellen, die dann mit den jeweiligen Nutzern/Bewirtschaftern oder Eigentümern abgestimmt werden.

Spezieller faunistischer Artenschutz (Kapitel 6.1.2.2)

In diesem Kapitel wird auf einige besondere Tierarten eingegangen, die im Stadtgebiet heimisch sind. Für diese Arten werden Handlungsempfehlungen gegeben.

Quelle: alle Texte der 1. Teilfortschreibung des Landschaftsrahmenplanes sind zum größten Teil dem Gesamtwerk von RANA Büro für Ökologie und Naturschutz, Frank Meyer, entnommen.

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