Pflegekinderdienst
Finanzielle Leistungen
Die Pflegeeltern sind den Pflegekindern gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet. Die leiblichen Eltern werden zu den Kosten der Hilfe herangezogen.
Entsprechend dem Alter des Kindes wird durch den Fachbereich Bildung das Pflegegeld an die Pflegeeltern gezahlt. Das Pflegegeld setzt sich zusammen aus dem pauschalen Grundbetrag für:
- Ernährung,
- Bekleidung,
- Unterkunft,
- Reinigung,
- Körper- und Gesundheitspflege,
- Haushalt,
- Bildung/Unterhalt,
und dem pauschalen Erziehungsbeitrag für die Erbringung der erzieherischen Leistung.
Altersgruppen | Grundbetrag | Erziehungsbetrag | Pflegegeld insgesamt |
---|---|---|---|
Kinder ab Geburt bis 6 Jahre | 568 € | 248 € | 816 € + anteilig Kindergeld |
Kinder 7 bis 13 Jahre | 653 € | 248 € | 901 € + anteilig Kindergeld |
Jugendliche 14 bis 18 Jahre und für junge Volljährige im Einzelfall |
718 € | 248 € | 966 € + anteilig Kindergeld |
Finanzierung Bereitschaftspflege | Grundbetrag | Erziehungsbetrag | Pflegegeld insgesamt |
---|---|---|---|
Kinder bis zum 7. Lebensjahr | 568 € | 248 € x 2 (Erziehungsbetrag doppelt) | 1.064 € |
Zusätzliche Leistungen:
Beihilfen
Pflegeltern haben die Möglichkeit, für das Pflegekind zusätzlich zum Pflegegeld einmalige Beihilfen zum Beispiel zur Einschulung zu beantragen ( § 39 Absatz 3 SGB VIII, § 4 KJH-PflG –VO LSA).
Elternzeit
Pflegeeltern haben Anspruch auf Elternzeit gegenüber ihrem Arbeitgeber.
Steuerpflicht
Das vom Jugendamt gezahlte Pflegegeld ist steuerfrei und die Pflegeeltern erhalten einen Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte.
Altersvorsorge für Pflegeeltern
Pflegeeltern haben einen Anspruch auf hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Altersvorsorge. Ausgehend vom Mindestbeitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt die hälftige Erstattung derzeit höchstens 43 Euro.
Krankenversicherung
In der Regel ist das Pflegekind durch seine Eltern familienversichert. Dauerpflegekinder können aber auch bei der Krankenversicherung der Pflegeeltern mitversichert werden.
Übernahme der Kosten für Kindertagesbetreuung
Die Kosten für den Besuch der Pflegekinder in einer Kindereinrichtung oder im Hort werden den Pflegeeltern erstattet.
Haftpflicht/ Unfallversicherung
Pflegeeltern und Pflegekinder werden über das Jugendamt umfangreich versichert.