Lokales Netzwerk Kinderschutz
Das lokale Netzwerk Kinderschutz Halle
Meldung einer Kindeswohlgefährdung
In Fällen einer akuten Gefährdung des Kindeswohls bei einem Kind oder Jugendlichen unterrichten Sie bitte umgehend den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes.
Innerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie die Mitarbeiter des ASD über die zentrale telefonische Auskunft des Fachbereichs Bildung hier: 0345 221-6992.
Außerhalb der Bürozeiten steht Ihnen das Kinder- und Jugendschutzzentrum in der Klosterstraße unter der Rufnummer 0345 3881010 zur Verfügung.
Bei Gefahr für Leib und Leben rufen Sie bitte sofort die Polizei und den Rettungsdienst.
Die Meldung einer Kindeswohlgefährdung erfolgt (außer in akuten Fällen) in der Stadt Halle (Saale) mithilfe des Meldebogens, welcher an die E-Mail: kindeswohl@halle.de geschickt wird oder telefonisch unter der Rufnummer 0345 221-5610.
Bedeutung des lokalen Netzwerkes Kinderschutz
Auf der Grundlage des Gesetzes zum Schutz des Kindeswohls und zur Förderung der Kindergesundheit Sachsen-Anhalt (Kinderschutzgesetz LSA) wurde im Oktober 2010 das lokale Netzwerk Kinderschutz der Stadt Halle (Saale) mit den Zielen gegründet:
- Abwendung von Gefahren für das körperliche, geistige und seelische gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zur Förderung des Kindeswohls
- Umsetzung des Schutzauftrages bei einer Kindeswohlgefährdung (vgl. § 8a SGB VIII und § 4 KKG)
Unter Beteiligung aller Akteure in der Stadt Halle (Saale), der mit dem Kinderschutz in Berührung kommenden Einrichtungen, Institutionen und Berufsgruppen sollen Familien frühzeitig Unterstützung gegeben werden und in Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdungen ein abgestimmtes Verfahren zwischen den Beteiligten Handlungssicherheit geben.
Die Kooperation aller am Hilfeprozess Beteiligter gelingt, wenn die fachlichen Standards eingehalten, aufeinander abgestimmt, die jeweiligen Aufgaben klar definiert und verbindliche Zuständigkeiten eindeutig geregelt sind.
Neben den Diensten der Jugendhilfe und des Gesundheitswesen sollen auch Schulen, Kindertageseinrichtungen, Beratungsstellen, Polizei, Justiz, Jobcenter sowie weitere in dem Themenfeld aktive Träger gemeinsam die Verantwortung für den Kinderschutz tragen und in dem Netzwerk kooperieren.