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  • Basiskonto eröffnen

    Ein Basiskonto ist ein Zahlungskonto, das Sie wie ein Girokonto nutzen können, für das aber besondere Schutzvorschriften gelten. Banken dürfen nur angemessene Entgelte erheben und die Kündigungsmöglichkeiten der Bank sind deutlich eingeschränkt.

    Die Bank muss Ihnen keinen Überziehungsrahmen einräumen. Das heißt, Sie können dann keine Schulden machen, indem Sie mehr Geld abheben oder überweisen, als Guthaben auf dem Konto ist.

    Das Basiskonto können Sie auch als Pfändungsschutzkonto führen. 

    Keine.

    Die Bank darf die Eröffnung eines Basiskontos nur ablehnen, wenn es schwerwiegende Gründe gibt. Das sind zum Beispiel:

    • Sie haben bereits bei einer anderen Bank in Deutschland ein Zahlungskonto und Sie können dieses Konto tatsächlich nutzen,
    • Sie sind innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen die Bank oder einen ihrer Mitarbeiter oder einen ihrer Kunden verurteilt worden,
    • Sie waren bereits Inhaber eines Basiskontos bei derselben Bank und diese hat den Basiskontovertrag wegen Zahlungsverzug oder wegen Nutzung des Kontos zu verbotenen Zwecken berechtigt gekündigt, 
    • die Bank würde durch die Aufnahme und Unterhaltung einer Geschäftsbeziehung zu Ihnen gegen ihre Allgemeinen Sorgfaltspflichten aus dem Geldwäschegesetz und aus dem Kreditwesengesetz oder bei der Begründung der Ablehnung gegen ihre Verschwiegenheitspflichten verstoßen.

    • Ausweis zur Identifikation, zum Beispiel
      • Personalausweis
      • Pass
      • Duldungsbescheinigung
      • Aufenthlatsgestattung
    • eine Anschrift (es reicht auch eine postalische Anschrift)

    Keine.

    Keine.

    Sie können den Vordruck der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nutzen. Sie können auch ein Formular Ihrer Bank nutzen.