Erklärung zur Barrierefreiheit von halle.de
Die Stadt Halle (Saale) ist in hohem Maße bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit ist im Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt BGG LSA Paragraf 16b festgeschrieben.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.halle.de, jedoch nicht für innerhalb der Webseite über iFrame eingebundene Fremdanwendungen.
Methodik / Erstellung dieser Erklärung
Die Website wurde durch den technischen Dienstleister der Stadt Halle (Saale) geprüft. Für die Erstellung dieser Erklärung wurde die BITV/WCAG Selbstbewertung genutzt.
Stand dieser Erklärung: 10.03.2026
Die Stadt Halle (Saale) verfolgt einen hybriden Ansatz (manuelles und automatisches Testen). Zusätzlich zum Test nutzt die Stadt Halle (Saale) Prüfungstools des Anbieters Siteimprove. Weiterhin nutzen wir Experten in eigener Sache aus einem eigenen Netzwerk für die Prüfung unserer Seiten. (z. B. BFW Berufsförderungswerk Halle – Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen (Konformitätsstatus)
Die im Geltungsbereich genannten Webseiten sind nach den geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit von Webseiten für öffentliche Stellen in Sachsen-Anhalt §16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA) sowie §11 Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA) überwiegend barrierefrei. Die erreichte Bewertung nach WCAG ist aus folgenden Gründen nicht konform.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Untertitel, Audiodeskription und Volltextalternative für Videos (WCAG 2.1.3): Videos haben keine Alternativtexte. Nicht für alle aufgezeichneten Videos sind synchrone Untertitel vorhanden, Alternativen für stumme Videos sowie Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos werden nicht angeboten.
Hinweis: Volltextalternativen stehen zum Teil an anderer Stelle auf der Internetseite. Manche eingebundenen Videos werden lediglich als ergänzende Darstellungsform eingesetzt. Seit März 2020 werden Neuproduktionen qualifiziert untertitelt. Für Videos, die auf der Seite erhalten bleiben sollen (wie Imagefilme), wird eine Alternative erarbeitet. - Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
Hinweis: Die Website enthält ältere und nicht barrierefreie PDF-Dateien. Aufgrund der großen Anzahl der Dokumente werden diese, sofern sie für aktive Verwaltungsverfahren notwendig sind, schrittweise barrierefrei überarbeitet.
Erweiterte Anforderungen an die Barrierefreiheit (mit Bezug zur Deutschen Gebärdensprache und Leichter Sprache)
Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache sind in Sachsen-Anhalt nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Gesetzgeber fordert jedoch dazu auf, Informationen vermehrt in Leichter Sprache bereit zu stellen. Auch der Einsatz von Gebärdensprache wäre ein sehr positives Vorgehen, ist jedoch nicht gesetzlich gefordert.
Für sachsen-anhaltische öffentliche Stellen gibt es eine erweiterte Verpflichtung nach §11 Absatz 3 BGGVO LSA für:
- Angebote, die eine Nutzerinteraktion ermöglichen (zum Beispiel ausfüllbare Formulare und die Durchführung von Authentifizierungs-, Identifizierungs- und Zahlungsprozessen) sowie für
- zentrale Einstiegs- und Navigationsangebote.
Von diesen heißt es, dass sie die Anforderungen aus der Anlage zur BGGVO „erfüllen“ und ein „höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit anstreben“ sollen.
Seit 10. Mai 2025 steht ein stetig wachsendes Angebot an Inhalten in Leichter Sprache und Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) in Form von Videos zur Verfügung.
Bei den Informationen in DGS werden hauptsächlich die Webseite und ihre vielen Funktionen (z.B. Navigation, Terminbuchung oder der Stadtplan) erklärt.
In Leichter Sprache finden sich neben Informationen zur Funktionalität der Webseite auch Informationen zu wichtigen Dienstleistungen und Aufgaben der Stadtverwaltung.
Begründung und Hinweise
Barrierefreiheit ist ein Prozess. Die Stadtverwaltung Halle (Saale) arbeitet beständig an der redaktionellen und technischen Verbesserung ihres Webauftritts. Sie ist bemüht, durch die Betrachtung neuer Technologien und einer fortlaufenden Überprüfung ihrer Webeseite Mängel zu beheben.
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von einem Monat (BGG LSA Paragraf 16b Absatz 4) ganz oder teilweise unbeantwortet oder Sie sind mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden, können Sie sich nach § 17a des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt (BGG LSA) an die Ombudsstelle der Landesfachstelle für Barrierefreiheit wenden. Diese wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.
Feedback und Kontakt
Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen. Wenn Sie Fragen oder Hinweise zu diesem Thema haben oder Informationen benötigen, die noch nicht in barrierefreier Form vorliegen, wenden Sie sich bitte an:
Online-Redakteurin halle.de und Intranet
Kontaktperson: Fr. Thiel
Online-Redakteurin halle.de und Intranet
Adresse: Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)
Telefon:+49 345 221-4118
Telefax:+49 345 221-4027
E-Mail: online-redaktion@halle.de
Das Kontaktformular finden Sie am Seitenende unter "Kontakt".
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:
Team Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)
Telefon:+49 345 221-4013
Telefax:+49 345 221-4027
E-Mail: pressestelle@halle.de
E-Mail: online-redaktion@halle.de und pressestelle@halle.de
Schlichtungsverfahren
Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unseren Webseiten keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Sie hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle
Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt
E-Mail: landesfachstelle@ukst.de
Telefon: 03923751175
Überwachungsstelle
Ombudsstelle
Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen - Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AoR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Telefon: 0391 28923023
Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)
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