Kommunale Wärmeplanung in Halle (Saale)
Kommunaler Wärmeplan für Halle (Saale) beschlossen – die Wärmewende beginnt jetzt
Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat am 29. April 2026 den Kommunalen Wärmeplan (KWP) beschlossen – und damit deutlich vor der gesetzlichen Frist (30. Juni 2026). Halle (Saale) verfügt nun über einen verbindlichen, strategischen Fahrplan auf dem Weg zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung. Aus Planung wird unmittelbar Praxis: Bereits am Tag nach dem Beschluss – am 30. April 2026 – fällt der Startschuss für das erste Großprojekt der Wärmewende vor Ort: die Großwärmepumpe an der Kläranlage Halle-Nord.
Was bedeutet der KWP für Halle (Saale)?
Der Kommunale Wärmeplan ist der strategische Fahrplan der Stadt für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung jedes einzelnen Gebäudes. Treibhausgasneutral – umgangssprachlich auch klimaneutral – bedeutet: weg von endlichen, fossilen Energieträgern wie Kohle, Öl oder Erdgas, hin zu „unendlichen", regenerativen Quellen wie Sonne, Wind, Wasser sowie Umwelt- und Abwärme.
Da die Voraussetzungen vor Ort sehr unterschiedlich sind, gibt es keine Einheitslösung: Jede Kommune muss für sich selbst prüfen, welche Wärmelösungen praktikabel und wirtschaftlich sinnvoll sind. Mit der Erstellung des Kommunalen Wärmeplans für Halle (Saale) wurde die EVH GmbH beauftragt. Der KWP ist zugleich Bestandteil der Roadmap Klimaneutralität < 2045 der Energie-Initiative Halle (Saale).
Vom Plan direkt ins Handeln
Mit dem Beschluss beginnt die systematische Umsetzung: Maßnahmen werden priorisiert, konkretisiert und zeitlich eingeordnet. Ein wichtiger Erfolg im Vorfeld: Stadtwerke Halle und EVH konnten durch schnelles Agieren Fördermittel in Höhe von 50 Mio. Euro vom Bund sichern. Diese Mittel fließen direkt in den Ausbau einer unabhängigen, versorgungssicheren und preisstabilen Wärmeversorgung in Halle (Saale).
Erste konkrete Schritte:
- Start des Großprojekts „Großwärmepumpe Kläranlage Halle-Nord" am 30. April 2026
- Ausbau von rund 100 neuen Fernwärmeanschlüssen pro Jahr
- Vorbereitung weiterer Großprojekte
- Kein Anschluss- und Benutzungszwang – Halle (Saale) setzt bewusst auf Freiwilligkeit und Transparenz
Die drei wichtigsten Grundprinzipien bei der Entwicklung der kommunalen Wärmeplanung sind:
- Die Wärmeversorgung ist für jedes Gebäude jederzeit gewährleistet.
- Die im Wärmeplan ausgewiesene Wärmeversorgung ist aus Sicht des Gebäudeeigentümers die vorteilhafteste.
- Das städtische Gesamtkonzept für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bietet den Einwohnern die volkswirtschaftlich beste Lösung.
Weitere Informationen
Sie möchten wissen, wie die künftige Wärmeversorgung an Ihrer Adresse aussehen kann? Über den digitalen WärmeAtlas der EVH können Bürgerinnen und Bürger jederzeit einsehen,
- welche Gebiete bereits mit Fernwärme versorgt sind,
- wo ein Ausbau geplant ist,
- welcher Status für einzelne Adressen gilt – und
- direkt Interesse an einem Fernwärmeanschluss übermitteln.
Hintergrund: 2019 hat die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Vorgaben und Zielen beschlossen. Bis 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral sein. Halle (Saale) hat sich dieses Ziel bereits fünf Jahre früher – bis 2040 – gesetzt.
Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) noch in Klärung
Die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen für die Wärmewende befinden sich weiterhin in der Abstimmung. Eine abschließende Entscheidung der Bundesregierung zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) wird voraussichtlich erst im Sommer oder Herbst 2026 erwartet. Erst dann ist eine umfassende, rechtssichere Verbraucherkommunikation zu konkreten Vorgaben, Fristen und Verpflichtungen möglich.
Bis dahin stellt die EVH digitale Informations- und Planungstools bereit – von der Einschätzung geeigneter Heiztechnologien bis hin zu Fördermöglichkeiten und Sanierungsbegleitung.