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  • Ambulanten Pflegedienst gründen

    Ambulante Pflegedienste pflegen in einem bestimmten Einzugsbereich pflegebedürftige Personen in der Wohnung und unterstützen bei hauswirtschaftlichen Besorgungen.

    Aufgrund des Personenkreises, den der Pflegedienst betreuen soll, werden hohe Ansprüche an die Gründung gestellt.

    Auch als ambulanter Pflegedienst müssen Sie rund um die Uhr erreichbar sein.

    Ihr Pflegedienst gilt als zugelassen, sobald Sie mit den Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben. Hierin wird geregelt, welche Leistungen Sie in welchem Umfang erbringen und wie groß Ihr Einzugsgebiet ist.

    Zunächst müssen Sie alle notwendigen Schritte einleiten, die für die Gründung eines Betriebes notwendig sind. Wenn Sie alle Voraussetzungen für einen ambulanten Pflegedienst erfüllen und die Unterlagen vorliegen, stellen Sie einen Antrag bei der Koordinierungsstelle der Landesverbände der Pflegekassen Sachsen-Anhalt (Pflegekasse AOK Sachsen-Anhalt).

    • Sie selbst oder eine bei Ihnen beschäftigte Person ist eine ausgebildete Pflegefachkraft.
    • Sie selbst oder eine bei Ihnen beschäftigte Person hat eine abgeschlossene Zusatzqualifikation zur Pflegedienstleitung (PDL) bzw. ein Studium des Pflegemanagements abgeschlossen.
    • Sie haben eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von mindestens 2 Jahren innerhalb der letzten 8 Jahre.
    • Sie müssen eine stellvertretende verantwortliche Person bestimmen, die die genannten Voraussetzungen ebenfalls erfüllt.
    • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

    • Berufsurkunde für die Pflegedienstleitung (PDL) und stellvertretende PDL als
      • Pflegefachfrau / Pflegefachmann,
      • oder Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger,
      • oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/ Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
      • oder Altenpflegerin / Altenpfleger,
    • Nachweis der Weiterbildung zur Pflegedienstleitung
    • Nachweis der Berufspraxis
    • aktuelles Führungszeugnis für die PDL
    • aktuelles Führungszeugnis des Inhabers oder der Inhaberin  oder des Trägers
    • Beschäftigungsnachweis (Nachweis der Sozialversicherungspflichtig vollbeschäftigten PDL und stellvertretenden PDL)
    • Institutionskennzeichen (IK-Nummer)
    • Nachweis über Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
    • Versicherungsnachweis (Haftpflicht etc.)
    • Nachweis über die Anzeige beim Gesundheitsamt
    • Nachweis über die Anzeige beim Finanzamt
    • Information über den Träger der Einrichtung
    • ggf. Nachweis über Gesellschaftsvertrag
    • Bestätigung der Eintragung ins Handelsregister
    • Antragsformular
    • Kostenaufstellung
    • Personalaufstellung
    • Musterpflegevertrag
    • Pflegekonzept
    • Information über ggf. Mitgliedschaft in einem Berufsverband

    Keine.

    Keine.

    Da der Prüfprozess für die Kassenzulassung sehr umfangreich und komplex ist, sollten Sie genug Zeit dafür einplanen und sich gut darauf vorbereiten.

    Die IK-Nummer erhalten Sie auf formlosen Antrag bei der Sammel- und Verteilungsstelle (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen.

    Nach der Zulassung finden in regelmäßigen Abständen Prüfungen durch den Medizinischen Dienst statt. Hierbei wird geprüft, ob Sie die Qualitätsstandards für die Pflege einhalten.