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    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

    Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Antragstellung hat schriftlich zu erfolgen.

    Die Termine werden ausschließlich durch das Standesamt vergeben. Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten (insbesondere E-Mailadresse) bereits im Krankenhaus an oder senden Sie diese unter Angabe des Geburtsdatums und der Namen des Kindes und der Kindesmutter an geburten@halle.de.

    Das Standesamt wird Sie schriftlich kontaktieren und einen Termin vorschlagen, sofern eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • bei miteinander verheirateten Eltern

      • Geburtsurkunden der Eltern

      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern

      • Geburtsurkunde der Mutter

      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:

        • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter

        • Geburtsurkunde des Vaters

        • ggf. die Sorgeerklärung

    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

    • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    zusätzliche Hinweise dazu:

    die Mutter ist geschieden:

    • Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters der Mutter sowie deren rechtskräftiges Scheidungsurteil
    • Geburtsurkunde des Vaters
    • Vaterschaftsanerkennung, sofern bereits erfolgt: Sorgeerklärung 
    • Personalausweise

    die Mutter ist verwitwet:

    • Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters der Mutter und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
    • Geburtsurkunde des Vaters
    • Vaterschaftsanerkennung, sofern bereits erfolgt: Sorgeerklärung 
    • Personalausweise

    Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Bearbeitung erfolgt sofort, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister  können Geburtsurkunden ausgestellt werden.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Die Eltern geben die erforderlichen Unterlagen ab, wenn die werdende Mutter zur Entbindung ins Krankenhaus eingeliefert wird.
    • Die Mutter erhält in der Regel die Geburtsurkunde noch während ihres Krankenhausaufenthaltes zusammen mit den eingereichten Unterlagen.
    • Wenn die Unterlagen nicht vollständig waren oder der Krankenhausaufenthalt zu kurz war, sind die Unterlagen beim Standesamt selbst vollständig einzureichen und die Geburtsurkunde abzuholen.
    • Bei Hausgeburten oder Geburten in privaten Einrichtungen (Geburtshäuser) erfolgt die Anzeige der Geburt des Kindes durch die Eltern innerhalb von einer Woche.
       

    Stelle:
    Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2210
    (Bemerkung: und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
    Fax:
    +49 345 2214581
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
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    Sa: geschlossen
    So: geschlossen