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  • Geburt im Ausland -Nachbeurkundung

    Wurden Sie oder ein nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

    Sie beantragen die Beurkundung bei dem Standesamt, das für Ihren deutschen Wohnort oder den deutschen Wohnort der antragsberechtigten Person zuständig ist. Wenn sich weder ein aktueller noch ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder im Standesamt Berlin I beantragen.

    Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Geburt nachträglich beurkunden zu lassen. Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland häufig anerkannt, soweit ihre Echtheit außer Frage steht.

    Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Damit müssen Sie die ausländische Urkunde bei zukünftigen Anliegen nicht mehr übersetzen und beglaubigen lassen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Antragstellung hat persönlich zu erfolgen.

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen online oder telefonisch.

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, sind staatenlos oder eine anerkanntermaßen geflüchtete Person, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
    • Sie beantragen die Beurkundung für
      • sich selbst,
      • Ihr Kind,
      • ein Elternteil oder
      • Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner.
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    zusätzlich für die Antragstellung in Halle (Saale):

    • Das Kind oder ersatzweise die antragsberechtigte Person ist bei Antragstellung in Halle (Saale) wohnhaft.

    • Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
    • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • Ehe und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
    • gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall

    Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Für die Nachbeurkundung sind alle Änderungen ab dem Zeitpunkt der Geburt im Ausland zu beachten und zu erfassen, daher ist teilweise die Vorlage zahlreicher Urkunden erforderlich.

    • Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung und ggf. Beglaubigung (Apostille, Legalisation)
    • Personalausweis/Reisepass von Vater und Mutter, auch des Kindes, falls vorhanden

     
    Bei verheirateten Eltern zusätzlich:

    1. Bei Heirat im Inland: Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde mit Nachweis über die Namensführung in der Ehe; bei Geburt der Eltern des Kindes im Inland: zusätzlich Geburtsurkunden der Eltern
    2. Bei Heirat im Ausland: Heiratsurkunde mit Legalisation bzw. Apostille sowie mit Übersetzung, ggf. Bescheinigungen über Namenserklärungen 

    Bei Geburt der Eltern des Kindes im Inland: zusätzlich Geburtsurkunden der Eltern 

    Bei vorheriger Eheschließung eines Elternteils in Deutschland: beglaubigte Abschrift des Eheregisters oder Heiratseintrages dieser Ehe oder Heiratsurkunde/Eheurkunde mit Hinweis auf die Namensführung


    Bei bisher unverheirateten Müttern zusätzlich:

    • Geburtsurkunde
    • Bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde ggf. mit Übersetzung und Überbeglaubigung 

    Bei Geschiedenen zusätzlich:

    1. Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk und ggf. Vermerk einer Namensänderung bzw. Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und ggf. Namensänderung; bei Geburt des Elternteils im Inland: zusätzlich dessen Geburtsurkunde
    2. Bei Heirat im Ausland: Heiratsurkunde mit Legalisation bzw. Apostille sowie mit Übersetzung; bei Geburt der Mutter des Kindes im Inland: zusätzlich deren Geburtsurkunde
    3. Bei Scheidung im Ausland: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und ggf. Scheidungsurkunde, beides mit Legalisation bzw. Apostille sowie mit Übersetzung, ggf. Verdienstbescheinigung, ggf. Anerkennungsentscheidung, ggf. Nachweis über Namensänderungen

     
    Bei Witwen zusätzlich:

    1. Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Vermerk über den Tod des Mannes und ggf. Vermerk einer Namensänderung oder Eheurkunde mit Nachweis der Namensführung in der Ehe und Sterbeurkunde des Mannes; ggf. Nachweis über Namensänderung; bei Geburt der Eltern des Kindes im Inland: zusätzlich Geburtsurkunde der Eltern
    2. Bei Heirat bzw. Tod im Ausland: Eheurkunde bzw. Sterbeurkunde mit Legalisation bzw. Apostille sowie mit Übersetzung; bei Geburt der Mutter des Kindes im Inland: zusätzlich Geburtsurkunde der Mutter

    Zur Eintragung des Vaters bei zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheirateten Müttern:

    1. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
    2. ggf. Sorgeerklärung
    3. wenn Vater ledig: Geburtsurkunde des Vaters, ggf. mit Übersetzung 
    4. wenn Vater verheiratet oder verheiratet gewesen: aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde, ggf. mit Übersetzung und Bescheinigung über Namenserklärung; bei Geburt des Vaters im Inland: zusätzlich dessen Geburtsurkunde

    Bei Aussiedlern benötigen wir zusätzlich:

    1. Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung
    2. Registrierschein
    3. Bescheinigung über alle Namenserklärungen (z. B. nach § 94 BVFG oder zum Ehenamen)

    Bei eingebürgerten Beteiligten zusätzlich: Einbürgerungsurkunde

    Wichtig!
    Legen Sie bitte immer Originaldokumente vor. Für nicht in deutscher Sprache abgefasste Urkunden ist stets eine deutsche Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzers erforderlich.
    Sämtliche ausländischen Urkunden bedürfen der Legalisation durch die Deutsche Botschaft bzw. einer Apostille durch die Heimatbehörde. Für manche Staaten bedürfen die ausländischen Urkunden auch einer gesonderten Echtheitsüberprüfung durch die Deutsche Botschaft. 

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    50,00 EUR zuzüglich weiterer anfallender Gebühren, wie z. B. für Namenserklärungen, Urkundenausstellung, etc.

    Die Gebühr kann bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden.

    Eine Begleichung der Gebühr per Rechnung ist ebenfalls möglich.

    Es gibt keine Frist.

    Stelle:
    Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2210
    (Bemerkung: und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
    Fax:
    +49 345 2214581
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
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    So: geschlossen