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  • Geburtszeit, Auskunft beim Standesamt über

    Die Bescheinigung über die Geburtszeit ist der Nachweis für die genaue Geburtszeit eines Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Bescheinigung über die Geburtszeit ausstellen lassen.

    Die Bescheinigung wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, ist es auch möglich, die Geburtszeitbescheinigung bei jedem anderen Standesamt zu erhalten.

    Eine weitere Beglaubigung (Legalisation/Apostille) ist für die Bescheinigung nicht vorgesehen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Interessierte in Halle (Saale) geborene Bürgerinnen und Bürger können beim Standesamt die Auskunft zu Ihrer Geburtszeit schriftlich beantragen.

    Seit 01.11.2022 ist die Geburtszeit auch in der Geburtsurkunde enthalten. 

    Persönliche Antragstellung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Bescheinigung für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Bescheinigung über die Geburtszeit auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    Mit Zusendung der Bescheinigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Online-Beantragung:

    Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Antragstellung soll schriftlich und formlos erfolgen.

    Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: 

    • Geburtsname (Vor- und Nachname)
    • Geburtsdatum
    • Absender mit vollständiger Adresse

    Geburtenregister enthalten persönliche Daten, daher unterliegen Auskünfte daraus datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich der Geburtsregistereintrag bezieht
    • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Für die Beantragung einer Bescheinigung über die Geburtszeit benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person.

    Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Geburtszeit fallen Gebühren nach Landesrecht an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • 5,00 EUR (Auskunft aus dem Geburtenbuch)

    Die Überweisung der Gebühr soll nach Erhalt des Kostenbescheides erfolgen.

    keine

    Unterschiedlich, abhängig vom jeweiligen Standesamt, aber meist innerhalb weniger Tage.

    Bearbeitungsdauer: 0 - 5 Tage

    keine

    • Formulare: keine
    • Online-Dienst: je nach Angebot des Amtes
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Stelle:
    Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2210
    (Bemerkung: und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
    Fax:
    +49 345 2214581
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
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