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  • Mögliche Diskriminierung beim Zugang zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen der Eisenbahn melden

    Sie sind als zugangsberechtigtes Unternehmen oder zugangsberechtigte Person der Ansicht, dass ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen Sie beim Zugang zu Schienenwegen oder Serviceeinrichtungen diskriminiert oder in Ihren Rechten einschränkt? Dann können Sie dies der Bundesnetzagentur melden. Die Bundesnetzagentur ist für die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur zuständig.

    Sollten Sie sich als Fahrgast in Ihren Rechten eingeschränkt sehen, zum Beispiel durch Fahrtverzögerungen und damit einhergehenden Konsequenzen, können Sie sich an das Eisenbahnbundesamt (EBA) wenden.

    Ihre Eingabe (Diskriminierungsanzeige) können Sie formlos per Post, E-Mail, Fax und Telefon oder online übermitteln. Sie sollte insbesondere enthalten:

    • eine präzise Schilderung des Sachverhalts aus Ihrer Sicht
    • Zeitpunkt der möglichen Diskriminierung
    • den Namen des Unternehmens, durch das Sie sich diskriminiert sehen

    Sie können Ihre Eingabe (Diskriminierungsanzeige) online sowie per E-Mail, Fax, Telefon oder schriftlich per Post an die Bundesnetzagentur übermitteln.

    Eingabe (Diskriminierungsanzeige) online übermitteln:

    • Rufen Sie das Online-Formular "Netzzugangseingabe" auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Die Unterlagen können Sie als Datei hochladen.
    • Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

    Eingabe (Diskriminierungsanzeige) per E-Mail, Fax, Telefon oder postalisch übermitteln:

    • Die Eingabe können Sie formlos an die Bundesnetzagentur senden.
    • Bitte schildern Sie Ihren Fall möglichst genau und ergänzen Sie – wenn vorhanden – Unterlagen, welche die mögliche Diskriminierung belegen.

    Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

    Sie sind nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz zugangsberechtigt zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen der Eisenbahn.

    Falls vorhanden: Dokumente oder Fotos, die Ihre Schilderungen belegen, zum Beispiel:

    • Trassenanmeldungen
    • Trassenkonstruktionspläne
    • Schriftverkehr mit beschuldigtem Unternehmen
    • Entgeltregelungen
    • Nutzungsbedingungen
    • Entscheidungen über die Zugtrassenzuweisung

    Es fallen keine Kosten für Sie an.

    Es gibt keine Fristen.

    • Rechtsbeschwerde an die Beschlusskammer 10 der Bundesnetzagentur
    • Rechtsweg über das Verwaltungsgericht Köln

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.