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  • Rentenbezug der Künstlersozialkasse melden

    Als Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versicherungspflichtig ist, können Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rente beantragen. Dazu müssen Sie die die Voraussetzungen erfüllen.
    Der zuständige Rentenversicherungsträger wird Sie über die genauen Voraussetzungen für eine Rente informieren. Nach Ihrem Antrag prüft der Rentenversicherungsträger die Voraussetzungen. Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid über Ihren Antrag.

    Wenn Sie eine Rente erhalten, verändert sich gegebenenfalls Ihre bisherige Versicherungspflicht bei der KSK:

    • Wenn Sie eine Regelaltersrente ("normale" Rente) erhalten, endet Ihre bisherige Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Ausnahme: Sie beantragen ausdrücklich, weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.
    • Wenn Sie eine Vollrente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung erhalten, reduziert sich Ihre Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn aufgrund der Rente haben Sie keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
    • Wenn Sie eine Vollrente erhalten und diese in eine Teilrente ändern oder umgekehrt, kann das ebenfalls Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht haben.

    Wenn Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten beziehungsweise beantragt haben:

    • Informieren Sie die KSK formlos darüber, dass Sie den Rentenantrag gestellt haben.
    • Beantworten Sie gegebenenfalls umgehend Rückfragen des Rentenversicherungsträgers und der KSK.
    • Reichen Sie so schnell wie möglich eine Kopie des Rentenbescheides bei der KSK ein.
      • Die KSK stellt auf ihrer Internetseite zu diesem Zweck ein PDF-Formular zur Verfügung.
      • Laden Sie das PDF-Formular herunter.
      • Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit der Kopie Ihres Rentenbescheides per Post an die im Formular angegebene Adresse der KSK.
    • Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Änderungen Ihrer Versicherungspflicht.

    • Sie sind aktuell über die KSK versicherungspflichtig.
    • Sie erhalten eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder haben eine solche Rente beantragt.
    • Sie arbeiten weiterhin künstlerisch oder publizistisch in erwerbsmäßigem Umfang.

    • Kopie des Bewilligungsbescheides des Rentenversicherungsträgers

     Es fallen keine Kosten für Sie an.

    Informieren Sie die KSK unverzüglich über Ihren Rentenantrag.

    Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 4 Wochen, wenn alle Unterlagen und Angaben vorliegen.

    • Widerspruch
      Nicht alle Rentenbezüge haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid entnehmen.

    Formulare: ja

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Stelle:
    Künstlersozialkasse (KSK)
    Adresse:
    Gökerstraße 14
    26384 Wilhelmshaven
    Telefon:
    +49 4421 9734051500
    (Bemerkung: Service-Center)
    Fax:
    +49 4421 7543-5080
    (Bemerkung: Für Versicherte)

    +49 4421 7543-5062
    (Bemerkung: Für Verwerter)

    +49 4421 7543-5050
    (Bemerkung: Rechtsstelle)
    Öffnungszeiten:

    Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Stelle:
    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
    Telefon:
    +49 4421 9289000
    E-Mail:
    auskunft@kuenstlersozialkasse.de
    poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
    (Bemerkung: Hinweis: Für die Nutzung der De-Mail benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse.)
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Bemerkung Gebäudezugang:

    Bitte melden Sie sich am Empfang an.

    Öffnungszeiten:

    Service-Center (Hotline):
    Montag 09:00 – 16:00 Uhr
    Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr
    Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr
    Freitag 09:00 – 16:00 Uhr
    Besuche sind nach Terminvergabe möglich.