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    Aufnahme an Schulen

    Die Satzung regelt das Verfahren zur Aufnahme und Auswahl in den 5. Schuljahrgang und die Festlegung von Kapazitätsgrenzen der Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen und Gymnasien ohne inhaltlichen Schwerpunkt der Stadt Halle (Saale).

    Aufnahmesatzung vom 28. Februar 2024