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  • Wahl-ABC

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Briefwahl

    Personen, die am Wahltag verhindert sind und ihre Stimme im Wahllokal nicht abgeben können, können im Vorfeld der Wahl auch per Briefwahl abstimmen.

    Die dazu erforderlichen Unterlagen müssen rechtzeitig angefordert werden. Dazu kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden, auf der ein Antragsformular für Briefwahlunterlagen abgedruckt ist. Circa vier bis sechs Wochen vor der Wahl wird allen wahlberechtigten Personen in der Stadt Halle (Saale) eine solche Wahlbenachrichtigung zugesandt.

    Circa vier Wochen öffnet das Briefwahlbüro der Stadt Halle (Saale), dort können die Briefwahlunterlagen auch persönlich beantragt werden.

    Im gleichen Zeitraum ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch per Online-Verfahren auf dem Stadtportal möglich.

    Nachdem die Briefwahlunterlagen beantragt worden sind, werden diese dem Antragsteller entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt.

    Zu den Briefwahlunterlagen gehören:

    • Stimmzettel
    • Wahlschein
    • ein amtlicher Umschlag (Stimmzettelumschlag bzw. Wahlumschlag), in den der Stimmzettel eingelegt wird
    • ein amtlicher Umschlag (Wahlbriefumschlag), in den alle oben genannten Unterlagen eingelegt werden
    • Merkblatt zur Briefwahl

    Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können portofrei im amtlichen Wahlbriefumschlag an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Adresse zurückgesandt oder aber persönlich in den Bürgerservicestellen des Fachbereichs Einwohnerwesen und im Briefwahlbüro während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Gleichfalls können die Unterlagen in die Briefkästen der Stadtverwaltung Halle (Saale) eingeworfen werden.

    Die eingegangenen Wahlbriefe werden entsprechend dem Wohngebiet zugewiesenen Briefwahlbezirk zugeordnet. Die Briefwahlunterlagen werden erst am Wahltag geöffnet und erst nach 18 Uhr, so wie in den Urnenwahlbezirken im Stadtgebiet auch, ausgezählt.