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  • Wahl-ABC

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Bürger der Europäischen Union

    Unionsbürger sind Bürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Haben diese Ihren Wohnsitz in der Stadt Halle (Saale), können sie an der Wahl des Stadtrates und an der Direktwahl des Oberbürgermeisters (Kommunalwahlen) teilnehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe: Aktives Wahlrecht) gilt das Wahlrecht für Unionsbürger in der Stadt Halle (Saale) auch für die Wahl des Europäischen Parlaments (Europawahl).

    Für die Kommunalwahlen werden Unionsbürger mit Hauptwohnsitz Halle (Saale) automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, d. h. sie sind bei Vorliegen aller anderen Wahlrechtsvoraussetzungen (siehe: Aktives Wahlrecht) ohne ihr Zutun wahlberechtigt.