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  • Wahl-ABC

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Bürgermeister

    In der Stadt Halle (Saale) führt der Hauptverwaltungsbeamte, der aller sieben Jahre durch die wahlberechtigten Bürger gewählt wird, die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister. Der Beigeordnete, der den Oberbürgermeister vertritt, führt die Amtsbezeichnung Bürgermeister.