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  • Bebauungsplan Nr. 155 - "Gewerbebestandsgebiet Halle-Ost"

    Status: Rechtskräftiger Bebauungsplan | Stadtbezirk: Ost |

    Die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Plangebiet war insbesondere für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Halle insgesamt, aber auch für den Erhalt der städtebaulichen Ordnung im Gebiet selbst zwingend erforderlich. Die übergeordneten Ziele der halleschen Stadtentwicklung für das Gebiet des B-Plans Nr. 155 waren:

    • Sicherung des Bestandes und der Entwicklungsoptionen für vorhandene gewerbliche Nutzungen,
    • Neuansiedlung, insbesondere von klein- und mittelständischen Gewerbebetrieben, sowie die
    • Schaffung von Arbeitsplätzen.

    Inkrafttreten

    Der Bebauungsplan ist am 30. August 2017 in Kraft getreten. 

    Wichtige Nutzungshinweise

    Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.

    Für rechtsverbindliche Zwecke wird der Erwerb eines beglaubigten Bebauungsplanauszuges im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung, Neustädter Passage 18, Frau Albrecht, Telefon: 0345 221-4171 empfohlen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.

    Zuständiger Fachbereich

    Adresse:
    Fachbereich Städtebau und Bauordnung
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2216301
    Fax: +49 345 2214893

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.