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  • Bebauungsplan Nr. 164 - "Justizvollzugsanstalt Halle, Dessauer Straße"

    Status: Rechtskräftiger Bebauungsplan | Stadtbezirk: Nord |

    Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Wilhelm-Busch-Straße und der Dessauer Straße, im Stadtviertel Frohe Zukunft. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Erweiterung der Justizvollzugsanstalt am Standort getroffen werden.
    Es sind sonstige Sondergebiete (Zweckbestimmung Justizvollzugsanstalt) gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO, Gewerbegebiete gemäß § 8 BauNVO, Flächen für den Gemeinbedarf gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 5 BauGB sowie Straßenverkehrs-, Grün- und Waldflächen festgesetzt.

    Lage

    Dessauer Straße

    zum Stadtplan

    Inkrafttreten

    Der Bebauungsplan ist am 11. April 2017 in Kraft getreten. 

    Wichtige Nutzerhinweise

    Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.

    Für rechtsverbindliche Zwecke wird der Erwerb eines beglaubigten Bebauungsplanauszuges im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung, Neustädter Passage 18, Frau Albrecht, Telefon: 0345 221-4171 empfohlen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.

    Zuständiger Fachbereich

    Adresse:
    Fachbereich Städtebau und Bauordnung
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2216301
    Fax: +49 345 2214893

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.