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  • Bebauungsplan Nr. 59.1 - Klinikum Kröllwitz

    Status: Rechtskräftiger Bebauungsplan | Stadtbezirk: West |

    Das Plangebiet befindet sich an der Ernst-Grube-Straße im Stadtviertel Kröllwitz. Es sind Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen Universitätsklinikum gemäß § 11 BauNVO sowie Verkehrsflächen und Grünflächen festgesetzt.

    Der Bebauungsplan Nr. 59.1 hat zwei Änderungen erfahren.

    Lage

    Ernst-Grube-Straße

    zum Stadtplan

    Inkrafttreten

    Der Bebauungsplan ist am 24. Juni 1999 in Kraft getreten.

    Die 1. Änderung ist am 09. März 2005 in Kraft getreten.

    Die 2. Änderung ist am 09. Dezember 2017 in Kraft getreten.

    Bebauungsplan Nr. 59.1 1. Änderung

    Der Bebauungsplan Nr. 59.1, 1. Änderung ersetzt in seinem Geltungsbereich vollständig den Bebauungsplan Nr. 59.1. 

    Bebauungsplan Nr. 59.1 2. Änderung

    Der Bebauungsplan Nr. 59.1, 2. Änderung ersetzt in seinem Geltungsbereich vollständig den Bebauungsplan Nr. 59.1 1. Änderung. 

    Wichtige Nutzungshinweise

    Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.

    Für rechtsverbindliche Zwecke wird der Erwerb eines beglaubigten Bebauungsplanauszuges im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung, Neustädter Passage 18, Frau Albrecht, Telefon: 0345 221-4171 empfohlen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.

    Zuständiger Fachbereich

    Adresse:
    Fachbereich Städtebau und Bauordnung
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2216301
    Fax: +49 345 2214893

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.