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  • Ehrenamtliche Richterinnen und Richter

    Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Halle gesucht

    Die Stadt Halle (Saale) sucht für die Amtsperiode vom 01.02.2025 bis 30.01.2030 geeignete Personen für das Amt der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Halle. Das Amt des ehrenamtlichen Richters ist ein Ehrenamt, für welches keine juristischen Vorkenntnisse benötigt werden. Die ehrenamtlichen Richter wirken bei den Verhandlungen sowie an der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. In der Regel erfolgt ein Einsatz an nicht mehr als zwölf Verhandlungstagen pro Kalenderjahr. Verdienstausfall sowie Fahrtkosten werden erstattet.

    Die Stadt Halle (Saale) bittet alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, sich um die Übernahme des Ehrenamtes zu bewerben.

    Voraussetzungen

    Alle Interessenten müssen

    • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • am 01.02.2025 das 25. Lebensjahr vollendet haben und
    • ihren Wohnsitz im Stadtgebiet von Halle (Saale) haben.

    Ausschlussgründe

    Von der Tätigkeit ausgeschlossen sind Personen, die

    •  die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter infolge Richterspruchs verloren haben,  
    •  wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden,
    •  in der Verfügung über das Vermögen durch gerichtliche Anordnung beschränkt sind,
    •  wegen einer Tat, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, angeklagt sind,
    •  nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

    Weiterhin ausgeschlossen sind

    • Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
    • Richter (Berufsrichter),
    • Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst, hierzu gehören auch nebenamtlich tätige Personen und Beamte und Angestellte öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Ärztekammern, Hochschulen, Sparkassen, Deutsche Rentenversicherung, AOK usw.),
    • Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit,
    • Rechtsanwälte, Notare oder Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäfts-  mäßig besorgen, hierzu gehören auch Rechtsbeistände, Prozessagenten, Steuer-bevollmächtigte und ähnliche Berufsgruppen, z. B. Verbandsvertreter, die mit der Beratung und Vertretung von Mitgliedern in Rechtsangelegenheiten betraut sind.

    Möglichkeiten der Anforderung der Bewerberformulare

    Abholung:     Ratshof, Marktplatz 1, Zimmer: 312
    per E-Mail:     madeleine.kuhl@halle.de
    telefonisch:     0345 221-4197
    per Post an folgende Adresse:    

    Stadt Halle (Saale)
    Fachbereich Recht
    Team Service, Versicherungen und Verwaltungsbibliothek
    Frau Kuhl  
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)

    Das Formular steht ebenso zum Download zur Verfügung:

    Erklärungsvordruck
    Datenschutzhinweise

    Die Erklärungsvordrucke sind im Original bis 17.05.2024 an die oben genannte Anschrift einzureichen.   

    Zeitlicher Ablauf

    Voraussichtlich im III. Quartal 2024 beschließt der Stadtrat über die Vorschlagslisten. Der Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Halle wählt aus allen Vorschlagslisten der Gemeinden und Landkreise die erforderliche Anzahl an ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern. Die Bewerber erhalten vom Verwaltungsgericht Halle Ende 2024 eine Information über den Ausgang der Wahl.

    Rechtliche Grundlagen

    Auszug Rechtsgrundlagen

    Wegweiser

    Kontaktperson: Fr. Kuhl
    Teamleiterin
    Adresse: Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2214197
    Fax: +49 345 2214447
    Kontakt per E-Mail: