Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2024
Wahltermin
Die Landesregierung hat als Wahltag für die nächsten Kommunalwahlen (Wahl des Stadtrates) in Sachsen-Anhalt Sonntag, den 9. Juni 2024, bestimmt.
Wahlgrundsätze
Der Stadtrat wird in allgemeiner, freier, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältniswahl. Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerbern eingereicht werden. Gemäß § 37 des Kommunalverfassungsgesetzes des Land Sachsen-Anhalt beträgt die Zahl der Stadträte für die Stadt Halle (Saale) 56.
Jede Wählerin, jeder Wähler hat zur Wahl des Stadtrates 3 Stimmen. Diese können einer Bewerberin oder einem Bewerber geben werden oder auf verschiedene Bewerberinnen und Bewerber und/ oder Wahlvorschläge verteilen werden. Die Stimme wird abgegeben, indem der oder die Bewerber und Bewerberinnen durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei gekennzeichnet werden.
Wahlrecht
Wahlberechtigt sind Bürger, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Stadt Halle (Saale) wohnen und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählbarkeit
Wählbar in den Stadtrat sind Bürger der Gemeinde, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wegweiser
Wolfgang-Borchert-Straße 75
06126 Halle (Saale)
Mo: 08:00 - 15:00 Uhr
Di: 08:00 - 16:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr
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So: geschlossen