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  • Bebauungsplan Nr. 90 - "Halle-Neustadt Magistrale"

    Status: Rechtskräftiger Bebauungsplan | Stadtbezirk: West |

    Das Plangebiet befindet sich in den Stadtvierteln Nördliche Neustadt, Südliche Neustadt, Westliche Neustadt und Saaleaue und umfasst die Hauptverkehrsachse „An der Magistrale“ mit den angrenzenden Seitenbereichen. Es sind Verkehrsflächen und Grünflächen sowie ein eingeschränktes Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO, ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO und ein Sondergebiet mit besonderer Zweckbestimmung gemäß § 11 BauNVO festgesetzt.

    Der Bebauungsplan Nr. 90 hat eine Änderung erfahren.

    Lage

    An der Magistrale

    zum Stadtplan

    Inkrafttreten

    Der Bebauungsplan ist am 09. April 1998 in Kraft getreten.

    Die 1. Änderung ist am 30. August 2013 in Kraft getreten.

    Bebauungsplan Nr. 90 1. Änderung

    Der Bebauungsplan Nr. 90, 1. Änderung ersetzt in seinem Geltungsbereich teilweise den Bebauungsplan Nr. 90.

    Wichtige Nutzungshinweise

    Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.

    Für rechtsverbindliche Zwecke wird der Erwerb eines beglaubigten Bebauungsplanauszuges im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung, Neustädter Passage 18, Frau Albrecht, Telefon: 0345 221-4171 empfohlen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.

    Zuständiger Fachbereich

    Adresse:
    Fachbereich Städtebau und Bauordnung
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2216301
    Fax: +49 345 2214893

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.